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Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit: Die drei FuE-Kriterien der Forschungszulage richtig darlegen

Kurz gesagt: Ob die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Ihr Projekt als förderfähige Forschung und Entwicklung anerkennt, hängt an genau drei Kriterien: Das Vorhaben muss auf neue Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit), sein technischer Erfolg muss ungewiss sein (Risiko), und es muss systematisch geplant ablaufen (Planmäßigkeit). Die meisten Ablehnungen scheitern nicht am Projekt, sondern an der Darlegung dieser Kriterien im Antragstext.

Die drei Kriterien stammen aus dem Frascati-Handbuch der OECD und sind über die EU-Beihilfeverordnung (AGVO) in das deutsche Forschungszulagengesetz eingeflossen. Was abstrakt klingt, prüft die BSFZ sehr konkret. Aus hunderten Anträgen, Nachforderungen und Widerspruchsverfahren wissen wir, worauf es dabei ankommt. Wir zeigen Ihnen, wie die Prüfer die Kriterien lesen und wie Sie sie überzeugend darlegen.

Kriterium 1: Neuartigkeit – neu für den Stand der Technik, nicht nur für Ihr Unternehmen

Der häufigste Fehler zuerst: Um ein Projekt als „neuartig“ beschieden zu bekommen, reicht es nicht, dass die Entwicklung für Ihr Unternehmen neu ist. Maßstab ist stattdesseb der allgemeine Stand von Wissenschaft und Technik am Markt. Das Vorhaben muss darauf abzielen, Erkenntnisse zu gewinnen, die über das hinausgehen, was in der Fachwelt bereits bekannt und verfügbar ist. Dabei davon unabhängig, ob Sie ihre Neuentwicklung am Ende am Markt anbieten oder nur für Ihr Unternehmen nutzen. Wichtig ist nur, dass Wissen, Prozesse oder Technologien entstehen, die bisher nicht existieren.

Das bedeutet praktisch:

  • Die Einführung eines ERP-Systems ist keine FuE – auch wenn sie Ihr Unternehmen transformiert.
  • Die Integration einer bestehenden KI-API in Ihre Software ist keine FuE.
  • Die Entwicklung eines neuen spezifischen Verfahrens, das ein bislang ungelöstes technisches Problem adressiert, ist sehr wohl F&E – auch wenn das Endprodukt ein internes Werkzeug ist, das nur in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird.

So legen Sie Neuheit dar: Beschreiben Sie zuerst den Stand der Technik: Was existiert, was können bereits am Markt verfügbare Lösungen, und an welcher konkreten Stelle enden ihre Fähigkeiten? An dieser Abgrenzung wird sichtbar, was Ihren Ansatz neuartig macht. Ein Antrag, der die eigenen Entwicklung nicht vom Stand der Technik abgrenzt, gibt dem Prüfer keine Chance, die Neuheit zu erkennen, selbst wenn sie objektiv vorliegt.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Maschinenbauer entwickelte ein Inspektionssystem, das mehrere Sensortypen kombiniert, um Bauteile zu prüfen, die mit marktüblichen Einzelsensor-Systemen nicht zuverlässig prüfbar sind. Der erste Antragsentwurf beschrieb das System und seine Vorteile, das reichte der BSFZ aber nicht. Förderfähig wurde die Argumentation erst, als der Antrag herausarbeitete, warum die Sensorfusion bei diesem Bauteiltyp wissenschaftlich-technisches Neuland ist: welche physikalischen Effekte die etablierten Verfahren an ihre Grenzen bringen und welche neuen Erkenntnisse zur Signalverarbeitung das Projekt erarbeiten musste.

Kriterium 2: Technisches Risiko – Scheitern muss möglich sein

Das zweite Kriterium verlangt, dass der Erfolg des Vorhabens zu Beginn ungewiss ist. Es muss echte technische Unsicherheiten geben: Fragen, deren Antwort sich nicht durch Nachschlagen, Ausprobieren bekannter Alternativen oder Beauftragen eines erfahrenen Dienstleisters klären lässt.

Die Prüfer unterscheiden dabei scharf zwischen:

  • Technischem Risiko (förderfähig): „Wir wissen nicht, ob sich die erforderliche Genauigkeit mit diesem Ansatz überhaupt erreichen lässt.“
  • Wirtschaftlichem Risiko (nicht förderfähig): „Wir wissen nicht, ob der Markt das Produkt hinreichend nachfragen wird.“
  • Projektrisiko (nicht förderfähig): „Der Zeitplan ist ambitioniert, Fachkräfte sind knapp.“

So legen Sie Risiko dar: Benennen Sie die konkreten technischen Unsicherheiten als Fragen oder Hypothesen und zeigen Sie, was bei einem Scheitern passiert wäre oder passieren würde. Sehr überzeugend sind dokumentierte Fehlschläge und Umwege: verworfene Lösungsansätze, gescheiterte Prototypen, Erkenntnisse, die zur Neuausrichtung zwangen. Was im Vertriebstext peinlich wäre, ist im Forschungszulage-Antrag Gold. Ein Projekt, das exakt wie geplant durchlief und bei dem nie Herausforderungen auftraten, weckt beim Prüfer eher Zweifel am Risiko und damit am FuE-Charakter.

Kriterium 3: Planmäßigkeit – Forschung ist kein Zufallsprodukt

Das dritte Kriterium ist das unscheinbarste und wird deshalb häufig unterschätzt. Gefordert ist ein systematisches Vorgehen: definierte Ziele, geplante Arbeitspakete, zugewiesenes Budget und Personal, nachvollziehbare Dokumentation. Damit grenzt das Gesetz FuE von reinem „kreativen Herumprobieren“ ab, sondern verlangt strukturiertes, wissenschaftliches Vorgehen.

So legen Sie Planmäßigkeit dar: Skizzieren Sie Arbeitspakete mit Zielen und Zeiträumen, benennen Sie das eingeplante Personal (Rollen genügen) und das Budget. Verweisen Sie auf vorhandene Dokumentation: Lastenhefte, Sprint-Boards, Versuchsprotokolle. Der Prüfer will erkennen, dass das Vorhaben als Projekt geführt wurde, nicht als Nebenprodukt des Tagesgeschäfts.
Gerade bei Softwareunternehmen mit agiler Arbeitsweise entsteht hier oft Unsicherheit: Widerspricht Scrum der Planmäßigkeit? Nein – agile Methoden sind ein systematisches Vorgehen. Sprints, Backlogs, definierte Inkremente und Retrospektiven dokumentieren die Planmäßigkeit sogar besser als mancher klassische Projektplan. Wichtig ist nur, dies im Antrag klar herauszustellen: Forschungsfragen je Entwicklungsphase, Meilensteine, Abbruchkriterien.

Der Klassiker: Warum gute Projekte an schlechten Texten scheitern

Die BSFZ prüft ausschließlich das, was im Antrag steht. Sie kennt weder Ihr Unternehmen noch Ihre Branche im Detail, und sie hat pro Kriterium nur wenige tausend Zeichen Text vor sich. Die drei häufigsten Textfehler:

  1. Produktsprache statt Erkenntnissprache. Der Antrag beschreibt die Qualitäten des Produkts. Das ist für den FuE-Charakter aber irrelevant. Die BSFZ will stattdessen wissen, welche Erkenntnisse gewonnen werden mussten, um das Produkt zu entwickeln und warum der Prozess über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
  2. Fehlender Stand der Technik. Ohne Abgrenzung zu am Markt bestehenden technischen Lösungen kann der Prüfer die Neuheit nicht ausreichend bewerten. Im Zweifel lehnt er den Antrag ab oder stellt eine ausführliche Nachforderung.
  3. Risiko als Floskel. Allgemeine, unspezifische Risiken werden oft nicht als FuE-relevant anerkannt, Beispiel. Halluzinationsrisiko bei KI-Entwicklungen. Stattdessen müssen projektspezifische offene Fragen, quantifizierte Zielparameter und, sofern vorhanden, gescheiterte Ansätze dargelegt werden.

Wenn die BSFZ Zweifel hat, lehnt sie den Antrag nicht immer sofort ab. Oft kommt zunächst eine Nachforderung mit gezielten Fragen zu einzelnen Kriterien. Wie Sie darauf reagieren und was bei einer Ablehnung zu tun ist, lesen Sie in unserem Beitrag zum Widerspruchsverfahren bei der Forschungszulage.

FAQ: Die FuE-Kriterien in der Praxis

Müssen alle drei Kriterien erfüllt sein? Ja. Fehlt eines, ist das Vorhaben nicht förderfähig. Deshalb sollte der Antrag jedem Kriterium eigenen, substanziellen Raum geben.

Reicht es, dass wir etwas zum ersten Mal in unserer Branche machen? Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob dafür neue wissenschaftlich-technische Erkenntnisse erarbeitet werden mussten. Eine reine Anwendung einer etablierten Technologie auf eine neue Branche ist kein FuE. Der Transfer kann aber förderfähig sein, soweit der Transfer selbst ungelöste technische Probleme aufwirft.

Ist KI-Entwicklung automatisch FuE? Nein. Die Anwendung oder das Feintuning eines Standardmodells mit gängigen Werkzeugen erfüllt die Kriterien meist nicht. Die Entwicklung neuartiger Modellarchitekturen, Trainingsverfahren oder die Lösung domänenspezifischer Probleme, für die es keine etablierten Ansätze gibt, regelmäßig schon. Auch eine neuartige, technisch anspruchsvolle Kombination bestehender KI-Systeme kann als förderfähig beschieden werden.

Wer im Unternehmen sollte den Antragstext schreiben? Die inhaltliche Substanz kommt aus der Entwicklung, die Übersetzung in die Sprache der Prüfer ist aber ebenfalls essenziel. Die erfolgreichsten Anträge entstehen im Zusammenspiel: Techniker liefern den Inhalt, der dann anhand der Kriterien für die Förderfähigkeit strukturiert und zielführend formuliert wird.


Dieser Beitrag ist Teil unseres großen Leitfadens zur Forschungszulage.

Über den Autor: Vasco Thomsen ist Gründer und Geschäftsführer der AUXILO GmbH. AUXILO hat über 100 Unternehmen bei Forschungszulage-Anträgen, Nachforderungen und Widerspruchsverfahren begleitet.

Unsicher, ob Ihr Projekt die Kriterien erfüllt? Wir prüfen das kostenfrei in einem 30-Minuten-Gespräch.

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