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Kann ich Forschungszulage und Zuschüsse kombinieren? Kumulierung richtig gemacht

Kurz gesagt: Ja – Forschungszulage und Zuschussprogramme wie ZIM, GRW, EIC oder KfW-Förderungen lassen sich kombinieren. Verboten ist nur eines: dieselben Aufwendungen doppelt zu fördern (§ 7 FZulG). Für verschiedene Projekte oder sauber abgegrenzte Kostenblöcke desselben Projekts sind mehrere Förderungen parallel zulässig und wirtschaftlich oft die beste Strategie. Entscheidend ist, die Abgrenzung zu dokumentieren, bevor der erste Antrag gestellt wird.

 

Kaum eine Frage bekommen wir häufiger gestellt – und kaum eine wird im Netz unschärfer beantwortet. Zeit für eine saubere Darstellung.

Die Rechtsgrundlage: Was § 7 FZulG wirklich verbietet

Das Forschungszulagengesetz formuliert ein aufwandsbezogenes Kumulierungsverbot: Förderfähige Aufwendungen, die bereits im Rahmen anderer Förderungen (staatliche Beihilfen, Zuschüsse) berücksichtigt wurden, dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einbezogen werden. Dahinter steht das EU-Beihilferecht (AGVO), das Doppelsubventionierung derselben Kosten unterbindet.

Was daraus nicht folgt – drei verbreitete Irrtümer:

  1. „Wer ZIM bekommt, ist für die Forschungszulage gesperrt.“ Falsch. Gesperrt sind nur die vom ZIM-Zuschuss abgedeckten Aufwendungen, nicht das Unternehmen und nicht einmal das Projekt als Ganzes.
  2. „Es gibt eine gemeinsame Förderobergrenze über alle Programme.“ So pauschal falsch. Beihilferechtliche Höchstgrenzen bestehen je Programm bzw. je Vorhaben nach den einschlägigen AGVO-Artikeln – ein globaler Topf, der sich über alle Förderungen hinweg leert, existiert nicht.
  3. „Kombinieren ist riskant, lieber nur ein Programm.“ Das Gegenteil ist richtig: Wer strategisch kombiniert, holt aus demselben FuE-Budget regelmäßig 30–50 % mehr Förderung – vollkommen legal.

Die drei zulässigen Kombinationsmuster

Muster 1: Verschiedene Projekte, verschiedene Programme

Der einfachste Fall: Projekt A läuft über ZIM, Projekt B über die Forschungszulage. Solange die Projekte sauber getrennt sind (eigene Ziele, eigene Arbeitspakete, getrennte Stundenerfassung), berühren sich die Förderungen nicht.

Muster 2: Ein Projekt, getrennte Kostenblöcke

Der interessanteste Fall. Beispiel: Ein ZIM-Zuschuss deckt die Personalkosten zweier Entwickler in den Arbeitspaketen 1–3 ab. Die Personalkosten der übrigen Teammitglieder, weitere Arbeitspakete und die Auftragsforschung sind vom Zuschuss nicht erfasst – und können in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. Voraussetzung: Die Abgrenzung ist auf Ebene einzelner Kostenpositionen dokumentiert und in beiden Verfahren konsistent angegeben.

Muster 3: Zeitliche Staffelung

Ein Vorhaben wird zunächst über einen Zuschuss gefördert; nach dessen Ende (oder vor dessen Beginn) anfallende FuE-Aufwendungen desselben oder eines Folgevorhabens laufen über die Forschungszulage. Auch hier gilt: Die Zeiträume müssen trennscharf dokumentiert sein.

Praxisbeispiel: SaaS-Unternehmen mit ZIM und Forschungszulage

Ein Softwareunternehmen entwickelt eine KI-Komponente. Das ZIM-Projekt (Laufzeit 18 Monate) fördert zwei Entwicklerstellen mit einem Zuschuss. Parallel arbeiten vier weitere Entwickler an angrenzenden, förderfähigen FuE-Arbeitspaketen außerhalb des ZIM-Umfangs.

  • ZIM-Zuschuss: deckt Personalkosten der zwei bewilligten Stellen
  • Forschungszulage: 25–35 % auf die Personalkosten der vier übrigen Entwickler plus 70 % der externen Entwicklungsleistungen – also auf alles, was ZIM nicht berücksichtigt

Das Unternehmen erhält beide Förderungen nebeneinander, weil kein Euro doppelt gefördert wird. Der Schlüssel: getrennte Projektkennungen in der Zeiterfassung von Tag eins an – dieselbe Dokumentation, die ohnehin für die Bemessungsgrundlage gebraucht wird.

Wo es gefährlich wird

Riskant sind unklare Fälle, in denen dieselben Stunden oder Rechnungen in zwei Verfahren auftauchen könnten – etwa wenn ZIM-geförderte Mitarbeiter „nebenbei“ auch am Forschungszulage-Vorhaben arbeiten, ohne dass die Stunden getrennt erfasst werden. Beide Fördergeber fragen bestehende Förderungen ab, das Finanzamt prüft im Zweifel Jahre später. Rückforderungen treffen dann nicht nur den strittigen Betrag; sie beschädigen die Glaubwürdigkeit für alle künftigen Verfahren. Doppelförderung ist entsprechend einer der acht teuersten Fehler in unserer Praxisliste.

Die Grundregel für die Praxis: Die Kumulierungsstrategie wird vor dem ersten Antrag festgelegt und schriftlich dokumentiert – welches Programm welche Kostenblöcke trägt. Nachträgliches Sortieren ist möglich, aber aufwendig und fehleranfällig.

Welche Programme kommen für die Kombination infrage?

  • ZIM – Zuschüsse für marktnahe FuE-Projekte im Mittelstand, der häufigste Kombinationspartner. [PLATZHALTER: Link → ZIM erklärt]
  • EIC Accelerator – EU-Förderung für Deep-Tech-Scale-ups; die Kombination mit der Forschungszulage ist bei sauberer Kostenabgrenzung möglich und bei den typischen Projektvolumina besonders lukrativ. [PLATZHALTER: Link → EIC Accelerator Leitfaden]
  • GRW – Investitionszuschüsse in Fördergebieten; da GRW primär Investitionen und die Forschungszulage primär Personal fördert, überschneiden sich die Kostenarten oft ohnehin kaum.
  • KfW-Programme – zinsgünstige Kredite sind beihilferechtlich anders zu bewerten als Zuschüsse; auch hier ist die Kombination gestaltbar.

 

Welches Programm für welches Vorhaben und welche Unternehmensphase das richtige ist, sortiert unsere Fördermittel-Landkarte. [PLATZHALTER: Link → Fördermittel-Landkarte]

FAQ zur Kumulierung

Muss ich der BSFZ andere Förderungen melden? Die Kumulierungsfrage ist Bestandteil des Verfahrens und wird spätestens vom Finanzamt geprüft. Geben Sie bestehende und beantragte Förderungen vollständig an – die Kombination ist ja legal, solange die Aufwendungen getrennt sind.

Kann ich für ein laufendes ZIM-Projekt zusätzlich Forschungszulage beantragen? Für die vom ZIM-Zuschuss nicht abgedeckten Aufwendungen desselben Vorhabens: grundsätzlich ja, mit sauberer Abgrenzung. Für dieselben Kosten: nein.

Was gilt bei De-minimis-Förderungen? De-minimis-Beihilfen (z. B. manche Beratungs- und Digitalisierungszuschüsse) unterliegen eigenen Obergrenzen. Sie sperren die Forschungszulage nicht pauschal, fließen aber in die beihilferechtliche Gesamtbetrachtung ein – ein Punkt für die Einzelfallprüfung.

Wer haftet, wenn die Abgrenzung schiefgeht? Das antragstellende Unternehmen. Genau deshalb gehört die Kumulierungsstrategie an den Anfang der Förderplanung, nicht ans Ende.

Dieser Beitrag verbindet unseren Forschungszulage-Leitfaden mit den Zuschussprogrammen aus unserer Fördermittel-Übersicht.

Über den Autor: Vasco Thomsen ist Geschäftsführer der AUXILO GmbH und berät Unternehmen programmübergreifend – von der Forschungszulage über ZIM und GRW bis zum EIC.

Sie haben bereits eine Förderung und fragen sich, was noch geht? Wir prüfen Ihre Kombinationsmöglichkeiten.

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