Unsere Empfehlung

Die Forschungszulage
Staatliche Förderung für Ihre 
F&E-Investitionen in Deutschland

Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderinstrument des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie richtet sich an Firmen jeder Größe – von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernen – und unterstützt sowohl eigene F&E-Projekte als auch beauftragte Entwicklungsleistungen.
 
Was wird gefördert?
Förderfähig sind technologische und wissenschaftliche Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder bestehende signifikant verbessern. Typische Anwendungsbereiche reichen von Softwareentwicklung über Maschinenbau bis hin zu Biotechnologie oder Industrie 4.0.

Welche Vorteile bietet sie?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmenserfolg oder Gewinn – und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend gemacht werden. Auch Projekte, die bereits abgeschlossen oder in früheren Jahren begonnen wurden, lassen sich nachträglich berücksichtigen.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Jahr können bis zu 3,5 Millionen Euro Förderung über die Forschungszulage realisiert werden – durch eine steuerliche Gutschrift, die entweder mit der Steuerlast verrechnet oder direkt ausbezahlt wird. Seit 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit laufenden Vorauszahlungen möglich – ein spürbarer Vorteil für die Liquidität.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die Forschungszulage ist zudem mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, etwa mit GRW, EIC oder Innovationskrediten – und eignet sich dadurch besonders gut als strategisches Instrument für langfristige Innovationsplanung.

Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderinstrument des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie richtet sich an Firmen jeder Größe – von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernen – und unterstützt sowohl eigene F&E-Projekte als auch beauftragte Entwicklungsleistungen.

Förderfähig sind technologische und wissenschaftliche Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder bestehende signifikant verbessern. Typische Anwendungsbereiche reichen von Softwareentwicklung über Maschinenbau bis hin zu Biotechnologie oder Industrie 4.0.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmenserfolg oder Gewinn – und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend gemacht werden. Auch Projekte, die bereits abgeschlossen oder in früheren Jahren begonnen wurden, lassen sich nachträglich berücksichtigen.

Pro Jahr können bis zu 3,5 Millionen Euro Förderung über die Forschungszulage realisiert werden – durch eine steuerliche Gutschrift, die entweder mit der Steuerlast verrechnet oder direkt ausbezahlt wird. Seit 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit laufenden Vorauszahlungen möglich – ein spürbarer Vorteil für die Liquidität.

Die Forschungszulage ist zudem mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, etwa mit GRW, EIC oder Innovationskrediten – und eignet sich dadurch besonders gut als strategisches Instrument für langfristige Innovationsplanung.

3,5 Mio € pro Jahr
Unabhängig von Branche oder Gewinn - jetzt Zuschuss als direkte Steuererstattung sichern.
4 Jahre rückwirkend
Förderung auch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte möglich
Diverse Kosten ansetzbar
Neben den internen Personalkosten sind auch externe Auftragskosten sowie Investitionen förderfähig
antragsprozess

Wie läuft die Beantragung der Forschungszulage ab?

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Antragstellung bei der BSFZ

Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, identifizieren förderfähige Projekte und erstellen den Antrag für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Unser Team formuliert die Inhalte verständlich und vollständig, übernimmt die Kommunikation mit der BSFZ und sorgt dafür, dass Sie sich weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, identifizieren förderfähige Projekte und erstellen den Antrag für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Unser Team formuliert die Inhalte verständlich und vollständig, übernimmt die Kommunikation mit der BSFZ und sorgt dafür, dass Sie sich weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

2

Antragstellung beim Finanzamt

Nach positiver BSFZ-Bescheinigung kümmern wir uns um die Festsetzung beim Finanzamt Wir erfassen alle förderfähigen Kosten, erstellen die Nachweise und reichen den Antrag über ELSTER ein – damit Sie den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.

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Nach positiver BSFZ-Bescheinigung kümmern wir uns um die Festsetzung beim Finanzamt Wir erfassen alle förderfähigen Kosten, erstellen die Nachweise und reichen den Antrag über ELSTER ein – damit Sie den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.

3

Auszahlung sichern 

Die Auszahlung erfolgt über die Steuerverrechnung oder direkt als Auszahlung (bei fehlender Steuerschuld). Ab 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit Vorauszahlungen möglich – für noch schnellere Liquidität.

Unser Service: Vollständig, schnell und bürokratiefrei – wir übernehmen alles, Sie profitieren.

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Die Auszahlung erfolgt über die Steuerverrechnung oder direkt als Auszahlung (bei fehlender Steuerschuld). Ab 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit Vorauszahlungen möglich – für noch schnellere Liquidität.

Unser Service: Vollständig, schnell und bürokratiefrei – wir übernehmen alles, Sie profitieren.

auxilance

Automatisierung dank AUXILANCE

Mit unserer hauseigenen KI-Lösung bietet AUXILO ein leistungsstarkes Tool, das Antrag, Dokumentation und Nachweise vereinfacht.

Performance

Maximale Effizienz bei Antragstellung und Dokumentation - mit KI-gestützter Automatisierung für Ihre Forschungszulage.
  • Bis zu 70 % schnellere Antragstellung durch Automatisierung
  • Automatische Dokumentenerstellung für Ihre Forschungszulage
Maximale Effizienz bei Antragstellung und Dokumentation - mit KI-gestützter Automatisierung für Ihre Forschungszulage.
  • Bis zu 70 % schnellere Antragstellung durch Automatisierung
  • Automatische Dokumentenerstellung für Ihre Forschungszulage

Compliance

Sicher und regelkonform: Unsere Lösung erfüllt alle Anforderungen des FZuIG-Antragsverfahrens.
  • 100 % FZulG-konforme Beantragung der Förderungen
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Projektdaten
Sicher und regelkonform: Unsere Lösung erfüllt alle Anforderungen des FZuIG-Antragsverfahrens.
  • 100 % FZulG-konforme Beantragung der Förderungen
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Projektdaten

Brilliance

Mehr Klarheit, weniger Aufwand: Intelligente Strukturierung aller Unterlagen für eine reibungslose Beantragung der Forschungszulage.
  • KI-gestützte Strukturierung aller Nachweise
  • Klare Übersicht über Projekt- und Förderdaten in Echtzeit
Mehr Klarheit, weniger Aufwand: Intelligente Strukturierung aller Unterlagen für eine reibungslose Beantragung der Forschungszulage.
  • KI-gestützte Strukturierung aller Nachweise
  • Klare Übersicht über Projekt- und Förderdaten in Echtzeit

Assurance

Volle Kontrolle und Nachvollziehbarkeit - für die staatliche Förderung Ihres Unternehmens ohne bürokratische Hürden.
  • Rückverfolgbare Schritte für maximale Transparenz
  • Minimiertes Risiko bei Prüfungen durch saubere Dokumentation
Volle Kontrolle und Nachvollziehbarkeit - für die staatliche Förderung Ihres Unternehmens ohne bürokratische Hürden.
  • Rückverfolgbare Schritte für maximale Transparenz
  • Minimiertes Risiko bei Prüfungen durch saubere Dokumentation

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

100% Erfolgsbasierte Beratung

Keine Förderung – keine Kosten. Unsere Vergütung ist rein erfolgsabhängig, ganz ohne Risiko für Sie.

Maximale Zuschüsse sichern

Wir kennen die Förderlogik im Detail und sichern Ihnen den höchstmöglichen Zuschuss – zuverlässig und transparent.

Minimaler Aufwand für Sie

Von der Prüfung bis zur Auszahlung: Wir übernehmen alles, Sie sparen Zeit und vermeiden Aufwand.

Weitere interessante Fördermittel

Umweltinnovations- programm UIP

Bis zu EUR 7,5 Millionen für umweltentlastende Innovation
UIP Förderung

GRW Förderung

Bis zu 90% der Kosten für Investitionen in Energie-Infrastruktur
GRW Förderung

EIC Förderung

Bis zu EUR 2,5 Millionen für Innovation
EIC Förderung
Datenschutz-Übersicht

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