
Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderinstrument des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie richtet sich an Firmen jeder Größe – von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernen – und unterstützt sowohl eigene F&E-Projekte als auch beauftragte Entwicklungsleistungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind technologische und wissenschaftliche Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder bestehende signifikant verbessern. Typische Anwendungsbereiche reichen von Softwareentwicklung über Maschinenbau bis hin zu Biotechnologie oder Industrie 4.0.
Welche Vorteile bietet sie?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmenserfolg oder Gewinn – und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend gemacht werden. Auch Projekte, die bereits abgeschlossen oder in früheren Jahren begonnen wurden, lassen sich nachträglich berücksichtigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Jahr können bis zu 3,5 Millionen Euro Förderung über die Forschungszulage realisiert werden – durch eine steuerliche Gutschrift, die entweder mit der Steuerlast verrechnet oder direkt ausbezahlt wird. Seit 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit laufenden Vorauszahlungen möglich – ein spürbarer Vorteil für die Liquidität.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die Forschungszulage ist zudem mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, etwa mit GRW, EIC oder Innovationskrediten – und eignet sich dadurch besonders gut als strategisches Instrument für langfristige Innovationsplanung.
Die Forschungszulage ist das zentrale steuerliche Förderinstrument des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie richtet sich an Firmen jeder Größe – von Start-ups über mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernen – und unterstützt sowohl eigene F&E-Projekte als auch beauftragte Entwicklungsleistungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind technologische und wissenschaftliche Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder bestehende signifikant verbessern. Typische Anwendungsbereiche reichen von Softwareentwicklung über Maschinenbau bis hin zu Biotechnologie oder Industrie 4.0.
Welche Vorteile bietet sie?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmenserfolg oder Gewinn – und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre geltend gemacht werden. Auch Projekte, die bereits abgeschlossen oder in früheren Jahren begonnen wurden, lassen sich nachträglich berücksichtigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Jahr können bis zu 3,5 Millionen Euro Förderung über die Forschungszulage realisiert werden – durch eine steuerliche Gutschrift, die entweder mit der Steuerlast verrechnet oder direkt ausbezahlt wird. Seit 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit laufenden Vorauszahlungen möglich – ein spürbarer Vorteil für die Liquidität.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die Forschungszulage ist zudem mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, etwa mit GRW, EIC oder Innovationskrediten – und eignet sich dadurch besonders gut als strategisches Instrument für langfristige Innovationsplanung.
Wie läuft die Beantragung der Forschungszulage ab?

Antragstellung bei der BSFZ
Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, identifizieren förderfähige Projekte und erstellen den Antrag für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Unser Team formuliert die Inhalte verständlich und vollständig, übernimmt die Kommunikation mit der BSFZ und sorgt dafür, dass Sie sich weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Antragstellung bei der BSFZ
Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, identifizieren förderfähige Projekte und erstellen den Antrag für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Unser Team formuliert die Inhalte verständlich und vollständig, übernimmt die Kommunikation mit der BSFZ und sorgt dafür, dass Sie sich weiterhin voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Antragstellung beim Finanzamt
Nach positiver BSFZ-Bescheinigung kümmern wir uns um die Festsetzung beim Finanzamt Wir erfassen alle förderfähigen Kosten, erstellen die Nachweise und reichen den Antrag über ELSTER ein – damit Sie den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.
Antragstellung beim Finanzamt
Nach positiver BSFZ-Bescheinigung kümmern wir uns um die Festsetzung beim Finanzamt Wir erfassen alle förderfähigen Kosten, erstellen die Nachweise und reichen den Antrag über ELSTER ein – damit Sie den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.
Auszahlung sichern
Die Auszahlung erfolgt über die Steuerverrechnung oder direkt als Auszahlung (bei fehlender Steuerschuld). Ab 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit Vorauszahlungen möglich – für noch schnellere Liquidität.
Unser Service: Vollständig, schnell und bürokratiefrei – wir übernehmen alles, Sie profitieren.
Auszahlung sichern
Die Auszahlung erfolgt über die Steuerverrechnung oder direkt als Auszahlung (bei fehlender Steuerschuld). Ab 2025 ist zusätzlich eine Verrechnung mit Vorauszahlungen möglich – für noch schnellere Liquidität.
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