VG Berlin urteilt zu Forschungsvorhaben – und nutzt AUXILO-Perspektive in Urteilsbegründung
𝗩𝗚 𝗕𝗲𝗿𝗹𝗶𝗻 𝘂𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝘁 ü𝗯𝗲𝗿 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗳ü𝗿 𝗙𝗼𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗼𝗿𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 – 𝘂𝗻𝗱 𝗻𝘂𝘁𝘇𝘁 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗽𝗲𝗸𝘁𝗶𝘃𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗴𝗿ü𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴
Das Verwaltungsgericht Berlin hat kürzlich ein ausführlich begründetes Urteil zur Forschungszulage (8 K 153/23) veröffentlicht und darin erneut betont, wie entscheidend eine klare und nachvollziehbare Abgrenzung vom Stand der Technik für die Anerkennung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist.
Besonders spannend: In der Urteilsbegründung verweist das Gericht ausdrücklich auf einen Fachartikel, den ich gemeinsam mit Gregor Danielmeyer im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG verfassen durfte, und nutzt unsere Einordnung zur Darlegung der technologischen Neuartigkeit als Teil seiner Argumentation.
Für Unternehmen zeigt die Entscheidung sehr deutlich, wie wichtig eine substanzielle sowie technisch und sprachlich präzise Darstellung in Förderanträgen ist.
Wir helfen gerne bei Fragen hierzu!
Quelle:
https://lnkd.in/djVRtMVq